Montag, 13. Dezember 2010

SED-Opferchef Holzapfel wegen Falschmeldungen verurteilt

Der Chef des SED-Opfervereins 17. Juni 1953, Carl-Wolfgang Holzapfel, ist am 30.11.2010 wegen der Verbreitung von Falschmeldungen verurteilt worden (AZ 27 O 676/10). Das Landgericht Berlin sah es als erwiesen an, dass der 66-Jährige in seinen Medienveröffentlichungen wahrheitswidrig behauptet hatte, der stellvertretende VOS-Bundesvorsitzende habe DDR-Opfer von einer Veranstaltung entfernen lassen. Der Streitgegenstand der üblen Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch liege vor. Die Richter stellen fest, dass die Falschmeldungen des Herrn Holzapfel für den stellvertretenden Vorsitzenden des SED-Opferverbandes "höchst ehrenrührig" seien. Zudem bescheinigten sie Herrn Holzapfel, dass aufgrund bereits erfolgter Rechtsverletzung eine "Wiederholungsgefahr" anzunehmen sei. Die Kammer des Landgerichtes beschloss für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft. Mit dem Urteil wurde eine einstweilige Verfügung bestätigt, wonach Holzapfel die Verbreitung seiner Falschmeldungen gerichtlich untersagt worden war. In der VOS ist der nunmehr Verurteilte unter anderem wegen der Verbreitung seiner Falschmeldungen mit einem Vereinsausschlussverfahren konfrontiert.
Den Urteilstext finden Sie in der Anlage.